LINZ JOURNAL

Wohnung mieten in Linz: Preise, Vormerkung, Wohnbeihilfe

Zwischen Richtwert und Angebotsmiete liegen in Oberösterreich sechs Euro pro Quadratmeter. Was den Unterschied ausmacht, wie die Vormerkung bei GWG und Genossenschaften funktioniert, wann Wohnbeihilfe zusteht - und welche Fristen im Mietvertrag zählen.

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Wohnung mieten in Linz: Preise, Vormerkung, Wohnbeihilfe

Drei Zahlen, die den Markt beschreiben

Wer nach Mietpreisen in Linz sucht, stößt auf Werte, die weit auseinanderliegen - und das hat einen sachlichen Grund. Es werden drei verschiedene Dinge gemessen.

Erstens der Bestand. Statistik Austria erhebt vierteljährlich, was Mieterinnen und Mieter tatsächlich zahlen, laufende Verträge eingerechnet. Im ersten Quartal 2026 lag die durchschnittliche Miete inklusive Betriebskosten österreichweit bei 10,5 Euro pro Quadratmeter. Zum Vergleich der Verlauf: Im zweiten Quartal 2025 waren es laut Statistik Austria 10,2 Euro brutto, davon 7,7 Euro Nettomiete und 2,6 Euro Betriebskosten - im Schnitt 673,20 Euro pro Wohnung und Monat.

Zweitens das Angebot. Wer heute sucht, zahlt mehr als der Durchschnitt aller Bestandsverträge. Eine Auswertung von Angebotsmieten für das erste Quartal 2026, über die meinbezirk berichtete, kam für Oberösterreich auf 13,29 Euro pro Quadratmeter brutto - günstiger als Wien, Salzburg oder Tirol, aber deutlich über dem Bestandsschnitt. In Linz selbst liegen die Inserate am oberen Ende dieses Landeswerts, weil hier die Nachfrage konzentriert ist.

Drittens die gesetzliche Obergrenze. Für Altbauwohnungen im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes gilt der Richtwertmietzins. Er beträgt in Oberösterreich seit 1. April 2026 exakt 7,30 Euro pro Quadratmeter; die Anhebung war gesetzlich mit einem Prozent gedeckelt. Für Kategoriemietzinse gelten 4,51 Euro (Kategorie A), 3,38 Euro (B) und 2,25 Euro (C). Zum Richtwert kommen allerdings Zuschläge für Lage und Ausstattung - deshalb ist er eine Rechengröße, keine Marktprognose.

Linz ist eine Stadt der Mieterinnen und Mieter

Wie stark der geförderte Wohnbau die Stadt prägt, zeigt der Bestand. Zum 1. Jänner 2025 zählte Linz laut Stadt Linz etwas mehr als 122.000 Wohnungen, davon rund 81.500 Mietwohnungen - also zwei Drittel. Mehr als die Hälfte des gesamten Bestands, rund 62.000 Wohnungen, steht in Gebäuden gemeinnütziger Bauvereinigungen; etwa 47.500 Wohnungen oder 39 Prozent sind in Privatbesitz, die restlichen 12.500 gehören öffentlich-rechtlichen Körperschaften wie Sozialversicherungen, Kammern oder Kirchen.

Das erklärt, warum die Vormerkung in Linz kein Nischenweg ist, sondern der Hauptweg. Wer nur auf Immobilienportalen sucht, sieht den kleineren Teil des Marktes - und den teureren.

Zum Bild gehört auch der Leerstand. Zum Stichtag 1. Oktober 2025 waren 9.849 Wohnungen ohne gemeldeten Wohnsitz, das entspricht einer Quote von rund 8,1 Prozent. Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass dahinter meist Sanierungen, Eigenbedarf, Mieterwechsel, Verlassenschaften, Auslandsaufenthalte oder Verkaufsvorbereitungen stehen und nicht durchwegs spekulatives Horten. Rund sechs von zehn dieser Wohnungen befinden sich in Privatbesitz.

Der geförderte Weg: Vormerkung statt Inserat

Ein erheblicher Teil des Linzer Wohnungsbestands gehört gemeinnützigen Bauvereinigungen. Wer dort einzieht, zahlt in der Regel deutlich weniger als am freien Markt - dafür führt der Weg nicht über ein Inserat, sondern über eine Vormerkung, und die braucht Vorlauf.

Die größte Adresse ist die GWG, die Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz, in der Eisenhandstraße 30, erreichbar unter +43 732 7613. Für die Onlinevormerkung gelten klare Regeln: Angemeldet werden können nur Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Wer bereits in einer GWG-Wohnung wohnt, kann sich erst zwei Jahre nach Mietvertragsbeginn erneut anmelden. Eine Vormerkkaution wird seit 2021 nicht mehr eingehoben.

Für Nicht-EWR-Bürgerinnen und -Bürger gelten Zusatzvoraussetzungen: entweder der Aufenthaltstitel Daueraufenthalt EU oder mindestens fünf Jahre durchgehender Hauptwohnsitz in Österreich, dazu Deutschkenntnisse auf A2-Niveau oder entsprechende Schulzeugnisse sowie ein Versicherungsdatenauszug über mindestens 54 Monate Erwerbstätigkeit in den letzten fünf Jahren. Mitzubringen sind Reisepass oder Staatsbürgerschaftsnachweis; wer Dringlichkeitsgründe geltend macht - Schwangerschaft, Kündigung, Räumungsbescheid, gesundheitliche Gründe -, legt die entsprechenden Nachweise gleich bei.

Nicht nur die GWG

Die Stadt listet insgesamt 14 gemeinnützige Wohnungsunternehmen mit Sitz in Linz. Wer nur bei einem vorgemerkt ist, verschenkt Chancen. Die wichtigsten Adressen laut Stadt Linz:

  • GWG, Eisenhandstraße 30, +43 732 7613-0
  • LAWOG, DWG und OGW, alle Garnisonstraße 22, +43 732 9396
  • EGW Heimstätte und Neue Heimat, Gärtnerstraße 9, +43 732 653301
  • WSG, Goethestraße 2, +43 732 664471
  • Familie, Hasnerstraße 31, +43 732 653451
  • VLW, Blumauerstraße 19, +43 732 653461
  • Oö. Wohnbau, Blumauerstraße 46, +43 732 700868
  • Baureform-Wohnstätte, Dinghoferstraße 63, +43 732 658145
  • Eigenheim, Bahrgasse 1, +43 732 318724
  • GIWOG, Welser Straße 61 in Leonding, +43 50 8888
  • Lebensräume, Handel-Mazzetti-Straße 1, +43 732 69400

Die Vergabekriterien unterscheiden sich, das Prinzip ist dasselbe: Wer früh und bei mehreren Unternehmen vorgemerkt ist, bekommt mehr Angebote. Nebenbei entsteht so auch ein realistisches Bild davon, in welchen Stadtteilen überhaupt gebaut und vergeben wird.

Wohnbeihilfe: bis zu 300 Euro pro Monat

Die Wohnbeihilfe des Landes Oberösterreich ist der wirksamste Hebel für Haushalte mit kleinem Einkommen - und wird regelmäßig nicht beantragt, weil die Voraussetzungen als kompliziert gelten. Die Eckdaten:

  • Mindesteinkommen: Jemand im Haushalt muss über der Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro verdienen.
  • Einkommensgrenzen 2026 für die höchstmögliche Beihilfe: 1.415,20 Euro bei einer Person, 2.227,20 Euro bei zwei, 2.691,20 Euro bei drei, 3.155,20 Euro bei vier Personen. Die absoluten Obergrenzen, ab denen nichts mehr zusteht, liegen bei 1.574,40 Euro (eine Person) bis 3.481,20 Euro (vier Personen), jeweils erhöht um einen Teuerungsfreibetrag von 100 Euro pro Haushalt.
  • Höchstbeträge: 166,50 Euro für eine Person, 211,50 Euro für eine Person mit eigener Pension, 222 Euro für zwei, 277,50 Euro für drei und 300 Euro ab vier Personen.
  • Anrechenbarer Wohnungsaufwand: maximal 7 Euro pro Quadratmeter bei Mietverträgen bis 31. Dezember 2022 und 8 Euro bei Neuvermietungen ab 1. Jänner 2023, jeweils Hauptmietzins inklusive Umsatzsteuer, ohne Betriebskosten.
  • Angemessene Wohnnutzfläche: 45 Quadratmeter für die erste Person, plus 15 Quadratmeter für jede weitere.
  • Mindestbetrag: 7 Euro monatlich - darunter wird nicht ausbezahlt.

Bewilligt wird jeweils für höchstens ein Jahr, ausbezahlt monatlich im Nachhinein. Änderungen bei Einkommen oder Haushaltsgröße sind binnen eines Monats zu melden. Der Antrag - Formular SGD-Wo/E-2 - geht an die Abteilung Wohnbauförderung am Bahnhofplatz 1 in Linz, per Post, persönlich im Landesdienstleistungszentrum oder als PDF an [email protected]. Beratung gibt es Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr unter +43 732 7720-14140.

Ein Linzer Detail: Die für den Antrag nötige Bestätigung der Wohnsitzgemeinde holt man sich im Bürger*innen-Service im Neuen Rathaus, im Wissensturm oder in einer Stadtbibliothek. Sie kostet 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe, mitzubringen sind Lichtbildausweis und ausgefüllter Antrag. Welche Wege dort sonst noch enden, steht im Überblick zu den Amtswegen in Linz.

Befristet oder unbefristet: die neuen Fristen

Bei befristeten Wohnungsmietverträgen gilt laut oesterreich.gv.at eine Mindestdauer, die vom Vermieter abhängt: fünf Jahre, wenn der Vermieter Unternehmer ist, drei Jahre bei privaten Vermietern. Verlängert werden kann schriftlich beliebig oft und über beliebige Dauer.

Für Mieterinnen und Mieter ist die wichtigste Regel die Ausstiegsklausel: Nach Ablauf eines Jahres Vertragslaufzeit darf jeweils zum Monatsletzten mit dreimonatiger Frist gekündigt werden. Frühestmöglicher Auszugstermin ist damit das Ende des 16. Monats. Wer eine Befristung unterschreibt, sitzt also nicht die ganze Laufzeit fest - aber die ersten 16 Monate schon.

Was beim Abschluss wirklich anfällt

Zwei Kostenpunkte, die früher jeden Umzug verteuert haben, sind weggefallen. Seit 1. Juli 2023 gilt das Bestellerprinzip: In der Regel zahlt nur noch die Vermieterseite die Maklerprovision, wenn sie den Makler beauftragt hat. Und die Mietvertragsgebühr für Wohnungsmietverträge gibt es nicht mehr - eine Änderung, die die Arbeiterkammer für Mieterinnen und Mieter erreicht hat.

Geblieben ist die Kaution, üblicherweise drei Bruttomonatsmieten. Sie ist vom Vermieter gewinnbringend zu veranlagen und nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Wohnung samt Zinsen zurückzuzahlen; einbehalten werden dürfen nur berechtigte Forderungen. Und die Betriebskosten: Welche Positionen überhaupt verrechnet werden dürfen, regelt das Mietrechtsgesetz abschließend - eine Rechnung, die Instandhaltung oder Verwaltungshonorare in unüblicher Höhe enthält, ist einen Blick der AK-Beratung wert.

Wenn die Vorschreibung nicht stimmt

Zwei Positionen lohnen jedes Jahr eine Kontrolle. Die Betriebskostenabrechnung muss bis spätestens 30. Juni des Folgejahres gelegt werden und darf nur jene Posten enthalten, die das Mietrechtsgesetz aufzählt - Verwaltungshonorare, Versicherungen, Wasser, Müll, Rauchfangkehrer und Ähnliches, aber keine Instandhaltungsarbeiten am Haus. Und beim Hauptmietzins lohnt der Vergleich mit dem Richtwert samt Zu- und Abschlägen, gerade bei Altbauwohnungen im Vollanwendungsbereich.

Beides prüft die Arbeiterkammer Oberösterreich in ihrer Wohnrechtsberatung kostenlos; die Zentrale liegt in der Volksgartenstraße 40. Wichtig ist der Zeitpunkt: Wer eine Abrechnung erst Jahre später hinterfragt, stößt auf Verjährungsfristen. Die Unterlagen einmal jährlich durchzusehen, kostet eine halbe Stunde und ist der einzige Weg, laufende Fehler dauerhaft zu stoppen.

Wie man die Suche sinnvoll aufzieht

Aus den Fristen ergibt sich eine Reihenfolge. Zuerst die Vormerkungen, weil sie am längsten brauchen und nichts kosten - bei der GWG und parallel bei mehreren Genossenschaften. Dann der freie Markt, wo mit Angebotsmieten deutlich über dem Bestandsschnitt zu rechnen ist. Parallel die Wohnbeihilfe prüfen, und zwar vor der Vertragsunterschrift: Weil der anrechenbare Aufwand bei 8 Euro pro Quadratmeter gedeckelt ist und die angemessene Nutzfläche bei 45 plus 15 Quadratmetern liegt, entscheidet die Wahl der Wohnung mit darüber, wie viel Beihilfe am Ende überbleibt.

Für Studierende gelten teils eigene Spielregeln: Heimplätze werden nicht über Vormerklisten, sondern über die Trägervereine vergeben, und in Wohngemeinschaften hängt vieles davon ab, wer im Mietvertrag steht - nur wer selbst Hauptmieter ist, hat auch die Rechte daraus. Was das für die Suche bedeutet, steht im Beitrag zum Wohnen als Studierende in Linz, die Adressen und Preise der Häuser im Überblick zu den Linzer Studentenheimen.

Wer aus einem anderen Bundesland zuzieht, plant zusätzlich die Meldefrist von drei Tagen ein und klärt vorab, ob die Adresse in einer Kurzparkzone liegt - beides steht im Beitrag zu den Amtswegen, die Parktarife im Überblick zum Parken in Linz. Alle Beträge und Fristen: Stand August 2026.

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