LINZ JOURNAL

Tierheim Linz: Adoptieren, helfen, richtig halten

Das Tierheim in der Mostnystraße vermittelt Hunde, Katzen, Kleintiere und Exoten - mit Kennenlerntermin, Vermieterbestätigung und Nachkontrolle. Was eine Adoption voraussetzt, was das Hundehaltegesetz seit Dezember 2024 verlangt und wo Hunde in Linz ohne Leine laufen dürfen.

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Tierheim Linz: Adoptieren, helfen, richtig halten

Das Tierheim in der Mostnystraße

Linz hat kein städtisches Tierheim, sondern eines des OÖ Landestierschutzvereins - und das ist das größte in Oberösterreich. Der Verein wurde 1885 gegründet, das erste Linzer Tierheim entstand 1937. Heute steht es in der Mostnystraße 16 in Urfahr, erreichbar unter 0732 24 78 87 und [email protected]. Aufgenommen werden Hunde, Katzen, Kleintiere, Vögel und Exoten, dazu kommt die Versorgung von Wildtieren. Das 2018 neu gebaute Hundehaus hat 30 Zimmer.

Die Besuchszeiten sind knapp und werden regelmäßig übersehen: geöffnet ist Dienstag bis Freitag von 12 bis 16 Uhr, telefonisch erreichbar ist das Heim Montag bis Freitag von 11:30 bis 16 Uhr. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen bleibt zu - also ausgerechnet dann, wenn die meisten Familien Zeit hätten. Wer ein Tier kennenlernen will, vereinbart vorher einen Termin.

Was hinter dem Zaun steht

Die Anlage in Urfahr ist mehr als eine Reihe von Zwingern. Das Hundehaus von 2018 hat 30 Zimmer mit Fußbodenheizung und freiem Zugang nach draußen; einzelne Zimmer lassen sich zusammenschalten, wenn Hunde gemeinsam untergebracht werden sollen. Dazu kommen ein Rudelhaus für größere Gruppen und eine Krankenstation mit vier Plätzen. Im Katzenhaus gibt es sieben Räume mit Katzenklappen ins Freie, drei Quarantänestationen für Neuankömmlinge und zwei 2020 errichtete Krankenstationen.

Ein eigener Bereich gehört den Wildtieren: Volieren und Außenanlagen dienen der vorübergehenden Unterbringung, dazu kommt ein Igel-Überwinterungsbereich. In Zusammenarbeit mit spezialisierten Pflegestellen und Vereinen wird ein großer Teil dieser Tiere wieder ausgewildert - vom Jungvogel aus der Nestlingszeit bis zum verletzten Wildtier. Ein Kleintierhaus, ein Vogelzimmer und mehrere Außengehege beherbergen Kaninchen, Nager und Vögel.

Wie eine Vermittlung tatsächlich abläuft

Das häufigste Missverständnis: Man sucht sich im Tierheim kein Tier aus wie im Geschäft. Die Tierpflegerinnen und Tierpfleger beobachten die Tiere täglich und schlagen auf Basis dieser Beobachtung Kandidaten vor, die zur Lebenssituation der Interessenten passen. Danach folgt ein Kennenlerntermin vor Ort, oft mehrere.

Vorher wird gefragt, und zwar ausführlich: Wohnsituation, Familienstruktur, Arbeitszeiten, Urlaubsplanung. Bei Hunden verlangt das Heim zusätzlich eine schriftliche Vermieterbestätigung, dass die Tierhaltung in der Wohnung erlaubt ist - ohne die läuft nichts. Und die Sache endet nicht mit der Übergabe: Das Tierheim behält sich mindestens einen Kontrollbesuch nach einer gewissen Zeit vor.

Bezahlt wird eine Schutzgebühr, deren Höhe davon abhängt, ob das Tier gültig geimpft, gesund und gegebenenfalls bereits kastriert ist. Sie deckt einen Teil der tierärztlichen Vorleistungen ab - und liegt in jedem Fall weit unter dem, was dieselben Behandlungen einzeln kosten würden.

Ein Tier gefunden - oder abzugeben

Fundtiere können jederzeit im Tierheim abgegeben werden. Für sie gilt eine klare Frist: 31 Tage bleibt Zeit, dass sich die Besitzerin oder der Besitzer meldet. Danach geht das Tier ins Eigentum des Tierheims über und darf vermittelt werden. Wer selbst ein Tier vermisst, meldet sich also besser sofort - und parallel bei der Koordinationsstelle Tierschutz der Stadt.

Wer ein entlaufenes Tier sucht, sollte parallel zwei Spuren verfolgen: den Anruf im Tierheim und die Verlustmeldung im Fundservice der Stadt. Hunde und Katzen tauchen erfahrungsgemäß dort auf, wo jemand sie eingefangen hat - und das ist nicht immer der eigene Stadtteil. Ein registrierter Chip verkürzt diese Suche von Tagen auf Stunden, weil jede Tierärztin ihn auslesen und über die Heimtierdatenbank zuordnen kann.

Umgekehrt gilt: Ein Tier abzugeben ist nur nach vorheriger Anfrage per Telefon oder E-Mail möglich, nur durch die rechtmäßige Eigentümerin oder den rechtmäßigen Eigentümer, und es fällt eine Abgabegebühr an. Das Heim ist kein Abstellplatz für Fehlentscheidungen - was auch der Grund für die gründliche Befragung im Vorfeld ist.

Helfen, ohne ein Tier zu nehmen

Nicht jeder kann ein Tier aufnehmen, und das Heim braucht ohnehin mehr als Adoptionen. Drei Wege stehen offen: eine Mitgliedschaft für 22 Euro im Jahr, Geldspenden - steuerlich absetzbar - und Sachspenden sowie Tierpatenschaften für Tiere, die schwer vermittelbar sind. Dazu kommen die sogenannten Zeitspenden: Wer volljährig ist, kann sich als Gassigeher melden und regelmäßig Hunde ausführen. Regelmäßig ist dabei das Schlüsselwort - Hunde brauchen verlässliche Bezugspersonen, nicht wechselnde Besuche.

Bevor der Hund einzieht: das Hundehaltegesetz

Seit 1. Dezember 2024 gilt in Oberösterreich ein neues Hundehaltegesetz, und es setzt an, bevor der Hund überhaupt da ist. Die Eckpunkte laut Land Oberösterreich und der offiziellen Informationsseite zum Hundehaltegesetz:

  • Mindestalter 16 Jahre sowie körperliche und geistige Eignung der haltenden Person.
  • Sachkundenachweis, zu absolvieren vor der Anmeldung des Hundes. Anerkannte Prüfungen wie Begleit- oder Jagdhundeprüfungen werden angerechnet, bestehende Nachweise bleiben gültig.
  • Haftpflichtversicherung mit mindestens 725.000 Euro Deckung pro Hund, nachzuweisen binnen vier Wochen nach der Anmeldung.
  • Meldung bei der Wohnsitzgemeinde binnen drei Tagen, sobald der Hund zwölf Wochen alt ist, plus Registrierung in der Heimtierdatenbank.
  • Alltagstauglichkeitsprüfung für große Hunde unter acht Jahren, je nach Alter des Tieres sechs bis 18 Monate nach der Anmeldung. Wer sie nicht ablegt oder nicht besteht, dessen Hund gilt als auffällig - mit Leinen- und Maulkorbpflicht an allen öffentlichen Orten.

Für Hunde, die vor dem 1. Dezember 2024 angemeldet wurden, entfällt die Prüfpflicht - außer bei bestimmten Rassen. Im Ortsgebiet gilt grundsätzlich Leinen- oder Maulkorbpflicht.

Die Linzer Seite: 54 Euro und fünf Werktage

Zur landesgesetzlichen Meldung kommt die städtische Abgabe. Wer mit Hauptwohnsitz in Linz einen Hund über zwölf Wochen hält, muss ihn laut Stadt Linz binnen fünf Werktagen beim Magistrat melden. Die Hundeabgabe beträgt 54 Euro pro Hund und Jahr, fällig erstmals binnen zwei Wochen nach der Anmeldung, danach jeweils bis 31. März. Seit 4. Mai 2026 ist die persönliche Anmeldung nur noch im Bürger*innen-Service im Neuen Rathaus oder im Service-Center Wissensturm möglich. Auch die Abmeldung hat eine Frist - eine Woche, bei Tod des Tieres mit tierärztlicher Bestätigung. Welche Wege sonst noch über das Rathaus laufen, steht im Überblick zu den Amtswegen in Linz.

14 Flächen, auf denen die Leine wegbleiben darf

Linz weist laut Stadt Linz derzeit 14 Hundefreilaufflächen aus, auf denen weder Leinen- noch Maulkorbpflicht gilt. Sechs davon sind eingezäunt, was gerade für unsichere Hunde den Unterschied macht:

  • Eingezäunt: Park beim Seniorenzentrum Ing.-Stern-Straße, Ökopark Hainbuchenweg, Panuliwiese, Blumauerstraße nahe Musiktheater, Bellevuepark Bindermichl Süd, Park beim Bruckner Tower
  • Offene Flächen: Parkanlage Freinberg, Sonnenpromenade (Arboretum), Bauernberg, Hummelhofwald, Wasserwald, WAG-Park Landwiedstraße, Traunau, Heilhamerpark

Auch dort gilt die Aufsichtspflicht: Der Hund muss so beaufsichtigt und kontrolliert werden, dass Menschen und andere Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden. Und innerhalb dieser Parks gibt es Tabuzonen - auf den Kinder- und Jugendspielplätzen sowie auf Sport- und Fitnessflächen sind Hunde verboten. Die Stadt betreibt dazu eine Online-Karte, die neben den Freilaufflächen auch die Verbotszonen und die Standorte der Sackerlspender zeigt.

Katzen: Kastrationspflicht ist keine Empfehlung

Wer eine Katze aus dem Tierheim holt, bekommt sie in der Regel kastriert - aus gutem Grund. Das österreichische Tierschutzgesetz schreibt seit 2005 vor, dass Katzen mit Zugang ins Freie kastriert sein müssen; seit 1. April 2016 gilt das auch für Katzen in bäuerlicher Haltung. Ausgenommen sind nur reine Wohnungskatzen und gemeldete Zuchtkatzen. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Strafe von bis zu 3.900 Euro.

Der Hintergrund ist im Tierheim jeden Frühling zu besichtigen: Eine unkastrierte Freigängerkatze produziert innerhalb weniger Jahre eine dreistellige Zahl an Nachkommen, von denen die meisten als Streuner enden. Die Kastration ist damit die wirksamste Einzelmaßnahme im Katzenschutz - wirksamer als jede Vermittlung.

Tierarzt am Wochenende: Anrufen ist Pflicht

Die häufigste Panik im Haustierleben passiert samstagnachmittags. Für genau diese Zeit gibt es in Linz einen organisierten Tierärztenotdienst, den sich Ordinationen im Stadtgebiet aufteilen. Besetzt ist er samstags von 12 bis 19 Uhr sowie sonntags und an Feiertagen von 8 bis 19 Uhr. Welche Ordination gerade an der Reihe ist, steht in der Diensteinteilung, die die Stadt jährlich als Liste veröffentlicht - inklusive Adresse und Telefonnummer.

Ein Punkt ist dabei nicht verhandelbar: Die telefonische Vorankündigung ist unbedingt erforderlich. Wer unangekündigt vor einer Ordinationstür steht, findet sie im Zweifel verschlossen vor, weil die diensthabende Tierärztin gerade bei einem anderen Notfall ist. Für die Nachtstunden außerhalb dieser Zeiten bleibt der Weg zu einer Tierklinik mit durchgehendem Dienst - etwa in Sattledt, rund 30 Autominuten südwestlich von Linz. Auch hier gilt: vorher anrufen, damit das Team vorbereitet ist.

Wenn ein Tier in Not ist

Für verletzte oder hilflose Tiere führt die Stadt Linz eigene Notfallnummern: die Tierrettung ICARA unter +43 676 5966122 und die Tierrettung Oberösterreich unter +43 664 3220404. Beide sind auch in der Übersicht der Linzer Notdienste zu finden.

Für alles, was keine akute Rettung ist - Fragen zur Tierhaltung, Reisebestimmungen mit Tieren, welche Tiere in der Stadt überhaupt gehalten werden dürfen, oder der Verdacht auf Tierquälerei - gibt es die Koordinationsstelle Tierschutz im Magistrat, angesiedelt bei der Lebensmittelaufsicht und Veterinärmedizin. Kontakt: [email protected], +43 732 7070, Parteienverkehr Montag von 8 bis 12:30 und von 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr. Dort gibt es auch die Merkblätter zu den Mindestanforderungen für die Haltung von Hunden und Katzen - die Lektüre lohnt vor der Anschaffung, nicht danach.

Was die Entscheidung wirklich kostet

Rechnen Sie vor dem Tierheimbesuch einmal durch: Schutzgebühr einmalig, dann jährlich 54 Euro Hundeabgabe, die Haftpflichtversicherung, der Sachkundekurs, die Alltagstauglichkeitsprüfung - dazu Futter, Impfungen und mindestens eine unvorhergesehene Tierarztrechnung. Was in keiner Rechnung steht, ist die Zeit: zwei bis drei Spaziergänge täglich, jeden Tag, zehn bis 15 Jahre lang. Genau danach fragen die Pflegerinnen und Pfleger in der Mostnystraße - nicht aus Misstrauen, sondern weil jedes zurückgebrachte Tier zweimal verliert. Alle Angaben zu Gebühren, Fristen und Zeiten: Stand August 2026.

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