LINZ JOURNAL

Grillen in Linz: Die zwei offiziellen Grillzonen und ihre Regeln

Linz weist genau zwei öffentliche Grillzonen aus, und dort gelten feste Zeitfenster und Brennstoffvorgaben. Am Donaustrand wurde das Grillen untersagt, am Balkon entscheidet das Nachbarrecht.

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Grillen in Linz: Die zwei offiziellen Grillzonen und ihre Regeln

Zwei Zonen, mehr gibt die Stadt nicht her

Wer in Linz im Freien grillen will, ohne sich Ärger einzuhandeln, hat zwei Adressen. Die Stadt weist auf ihrer Seite zu den öffentlichen Grillzonen genau zwei Flächen aus, beide mit Containern für Restmüll und Asche ausgestattet.

1. Lunzerstraße am Jauckerbach

Die kleinere der beiden liegt am Südende des VOEST-Geländes auf Höhe der Lunzerstraße 41, direkt am Ufer des Jauckerbaches. Die Fläche misst rund 400 Quadratmeter. Wer das Industrieviertel im Kopf hat, unterschätzt den Ort: Es ist eine Grünfläche am Wasser, nicht ein Streifen zwischen Werkshallen.

2. Pichlingersee

Die größere Zone liegt im Süden zwischen der Bundesstraße B1 und dem Pichlinger See, neben der Zufahrt zum See-Restaurant, und kommt auf rund 700 Quadratmeter. Das ist die naheliegende Kombination für einen ganzen Tag: erst schwimmen, dann grillen. Was der See selbst zu bieten hat, steht in der Übersicht der Badeseen in und um Linz.

Die Regeln sind enger, als viele denken

Beide Zonen sind frei zugänglich und brauchen keine Anmeldung. Dafür gelten Vorgaben, an denen sich regelmäßig Streit entzündet, weil sie kaum jemand kennt:

  • Zeitfenster: Gegrillt werden darf nur von 11 bis 14 Uhr und von 18 bis 21 Uhr. Der Nachmittag dazwischen ist tabu - ausgerechnet die Zeit, in der die meisten anrücken.
  • Brennstoff: Erlaubt sind ausschließlich Holzkohle, Holzbriketts und selbst mitgebrachtes trockenes Holz. Gassteller und Flüssiganzünder fallen damit heraus.
  • Grilltassen: Die Stadt verlangt ihre Verwendung, um die Rauchentwicklung zu begrenzen.
  • Müll: Restmüll gehört in die aufgestellten Container, Asche ausschließlich in die Blechcontainer. Heiße Asche im Restmüll ist der klassische Weg zum Containerbrand.
  • WC: An beiden Zonen stehen mobile Anlagen.

Kontrolliert wird das auch tatsächlich: Der Ordnungsdienst und weitere Aufsichtspersonen der Stadt schauen laut eigener Angabe regelmäßig vorbei.

Warum es am Donaustrand nicht mehr geht

Bis vor einigen Jahren war der Donaustrand in St. Margarethen der beliebteste Grillplatz der Stadt. An sonnigen Wochenenden versammelten sich dort Hunderte Menschen, und die Anrainerschaft beschwerte sich über Rauch und Lärm. Die Stadt reagierte und verhängte auf dem Großteil des Geländes ein Grillverbot; die Stadtwache verstärkte die Kontrollen.

Nach Berichten der Oberösterreichischen Nachrichten drohen bei Verstößen bis zu 218 Euro Strafe. Wer also mit dem Griller an die Donau fährt, weil es „dort früher immer ging", fährt besser gleich zum Pichlingersee.

Für alle anderen öffentlichen Grünflächen gibt die Stadt auf ihrer Grillseite keine allgemeine Regel aus. Das heißt nicht automatisch, dass dort alles erlaubt wäre: Parkordnungen, Schutzgebiete und das Forstgesetz greifen unabhängig davon, und wo Rauch die Nachbarschaft stört, gilt ohnehin das Nachbarrecht.

Im Wald ist Feuer ein teures Vergnügen

Ein Punkt wird regelmäßig unterschätzt: Im Wald und in dessen Gefährdungsbereich ist Feuer streng geregelt. Bei anhaltender Trockenheit erlassen die Bezirkshauptmannschaften eine Waldbrandverordnung, die jedes Entzünden von Feuer einschließlich des Rauchens in Waldgebieten, in Waldrandnähe und im Gefährdungsbereich untersagt.

Als Gefährdungsbereich gilt dabei jede Fläche, von der aus ein Feuer durch Bodenverhältnisse oder Wind auf angrenzenden Wald übergreifen könnte - der Abstand zum letzten Baum allein schützt also nicht. Verboten sind zusätzlich Funkenflug bei Arbeiten, das Wegwerfen glimmender Gegenstände und Glas im Gefährdungsgebiet.

Die Strafdrohung ist deutlich: Nach dem Forstgesetz sind Geldstrafen bis zu 7.270 Euro möglich. Ob gerade eine Verordnung gilt, veröffentlicht das Land Oberösterreich, sobald eine Bezirkshauptmannschaft sie erlässt.

Grillen auf Balkon und Terrasse

Die häufigste Frage betrifft gar nicht die öffentlichen Flächen, sondern den eigenen Balkon. Die Grundregel: Grillen auf Balkon, Terrasse und im Garten ist in Österreich grundsätzlich erlaubt, und zwar in Miet- wie in Eigentumswohnungen.

Die Grenze zieht das Nachbarrecht. Nach § 364 Abs 2 ABGB sind indirekte Einwirkungen wie Rauch, Geruch und Lärm auf Nachbargrundstücke dann untersagt, wenn sie das ortsübliche Maß überschreiten und die Benutzung wesentlich beeinträchtigen. Gelegentlich wahrnehmbarer Rauch ist hinzunehmen; regelmäßiger, intensiver, über Stunden anhaltender Rauch kann dagegen untersagt werden.

Drei praktische Konsequenzen: Fachgerechtes Grillen mit geeigneter Vorrichtung gilt als ortsüblich, die Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr ist einzuhalten, und Hausordnung oder Mietvertrag können strengere Regeln aufstellen - bis hin zum vollständigen Verbot. Wer unsicher ist, liest zuerst dort nach und nicht im Internet.

Was die Alternativen sind

Wer keinen der beiden Plätze erwischt - an heißen Wochenenden sind beide früh besetzt -, hat drei Möglichkeiten. Erstens das Umland: In den Gemeinden rund um Linz gibt es Grillstellen, die teils reserviert werden können; zuständig sind die jeweiligen Gemeindeämter, nicht die Stadt Linz.

Zweitens die Gastronomie am Wasser, etwa rund um den Pichlinger See, wo das Restaurant direkt neben der Grillzone liegt. Und drittens der Verzicht aufs Feuer: Ein Picknick fällt unter keine der genannten Vorschriften, solange der Müll wieder mitgeht. Weitere Ziele für heiße Tage stehen in der Übersicht der Linzer Sommeraktivitäten, Spielplätze und familientaugliche Orte in der Zusammenstellung für Linz mit Kindern.

Alle Angaben mit Stand September 2026.

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