LINZ JOURNAL

Ferialjob und Samstagsjob in Linz: Wer wann einstellt

Die Bewerbungsfristen für den Sommer laufen im Winter: Magistrat, Linz AG und Kepler Uniklinikum vergeben ihre Ferialstellen zwischen September und Jänner. Dazu die Regeln, die für unter 18-Jährige gelten - und die Grenzen, ab denen Familienbeihilfe und Steuer ins Spiel kommen.

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Ferialjob und Samstagsjob in Linz: Wer wann einstellt

Der wichtigste Fehler: zu spät suchen

Wer im Mai anfängt, einen Ferialjob für Juli zu suchen, kommt bei den großen Linzer Arbeitgebern regelmäßig zu spät. Deren Bewerbungsfenster liegen im Herbst und Winter davor:

  • Magistrat Linz: Bewerbungen für Ferialpraktika laufen laut Stadt Linz online im Zeitraum November bis Dezember für das Folgejahr. Die Sommerpraktika dauern vier Wochen im Juli oder August, Vollzeit oder Teilzeit, in Bereichen wie Büro, IT, Kultur und Kinderbetreuung.
  • Linz AG: Für Ferialpraktika nimmt der Konzern Bewerbungen von 1. September bis 31. Jänner entgegen, für Ferialarbeitsstellen sogar bis 31. Mai.
  • Kepler Universitätsklinikum: Die Sommerstellen sind meist früh vergeben; die Bewerbung für den nächsten Sommer öffnet jeweils im November.

Umgekehrt heißt das: Der beste Zeitpunkt, sich um den Sommer zu kümmern, ist der Herbst davor. Wer diese Fenster verpasst, ist auf Handel, Gastronomie und kurzfristige Aushilfen angewiesen - dort wird oft erst wenige Wochen vorher gesucht.

Die großen Linzer Arbeitgeber im Detail

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Der Magistrat unterscheidet zwischen Pflichtpraktikum für Schule oder Studium, freiwilligem Ferialpraktikum, Verwaltungspraktikum für Maturantinnen und Studierende, einem eigenen Praktikum für Jus-Studierende der JKU über 520 Stunden in drei Monaten sowie einem 24-monatigen Traineeprogramm für Absolventinnen und Absolventen. Pflicht- und Verwaltungspraktika laufen ein bis drei Monate, das Ferialpraktikum vier Wochen. Eingesetzt wird man unter anderem in der Verwaltung, in der Grünpflege, im Gebäudemanagement, in der IT und im Kinder- und Jugend-Service.

Linz AG: 16 oder 18 Jahre, je nach Stelle

Bei der Linz AG hängt die Alterschwelle von der Art der Stelle ab: Für Ferialpraktika reichen 16 Jahre, für Ferialarbeitsstellen sind 18 Jahre Voraussetzung. Dazu kommen der Besuch einer allgemein- oder berufsbildenden höheren Schule oder eine Inskription an Universität oder Fachhochschule, die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats und Deutsch auf B2-Niveau. Berufspraktika außerhalb der Sommermonate dauern mindestens vier Wochen und höchstens sechs Monate, eingesetzt wird in technischen und kaufmännischen Bereichen. Kontakt: [email protected], 0732 3400-3352.

Kepler Universitätsklinikum: Pflege, Küche, Technik

Das größte Spital des Landes vergibt Ferialstellen in der Pflege, in der Küche, im Patiententransport, in der Technik und in der Wäscherei. Bewerbungen laufen über die Personalabteilung am Med Campus III in der Krankenhausstraße 9. Wer Interesse an einem Gesundheitsberuf hat, bekommt hier den ehrlichsten Einblick, den ein Sommer bieten kann - inklusive Schichtbetrieb.

Was Sie verdienen dürfen - und müssen

Der häufigste Irrtum betrifft die Bezahlung. Ferialarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer sind laut Arbeiterkammer Oberösterreich ganz normale Beschäftigte: weisungsgebunden, in den Betrieb eingegliedert, an die Arbeitszeiten gebunden - nur eben befristet. Daraus folgt der Anspruch auf Bezahlung nach Kollektivvertrag oder, wo keiner existiert, auf ein angemessenes Entgelt. Die AK formuliert das deutlich: Mit Pflichtpraktikantenlöhnen oder Taschengeld muss sich niemand abspeisen lassen.

Ein Anhaltspunkt für den Handel, der in Linz die meisten Sommer- und Samstagsjobs stellt: Das kollektivvertragliche Mindestgehalt für Angestellte liegt seit 1. Jänner 2026 in Beschäftigungsgruppe A, erste Stufe, bei 2.090 Euro brutto im Monat für Vollzeit, in Gruppe B bei 2.156 Euro. Wer Teilzeit arbeitet, bekommt den entsprechenden Anteil davon. Für Ferialkräfte im Arbeiterbereich gibt es eine eigene Regelung, die auf einen Anteil der untersten Lohnstufe abstellt - hier lohnt der Blick in den konkreten Kollektivvertrag der Branche, bevor man unterschreibt.

Verpflichtend ist außerdem: Der Arbeitgeber muss Sie unverzüglich nach Beschäftigungsbeginn zur Vollversicherung anmelden. Und wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag existiert, muss es zumindest einen Dienstzettel geben. Beginn und Ende, Entgelt, Arbeitsort und Arbeitszeit gehören vor dem ersten Tag schriftlich fixiert - nicht per Handschlag.

Die Regeln für unter 18-Jährige

Für Ferialarbeit gilt: Neun Schuljahre erfüllt und das 15. Lebensjahr vollendet. Darunter ist Arbeit grundsätzlich verboten; Kinder ab 13 dürfen laut Arbeitsinspektion nur leichte Tätigkeiten im Familienbetrieb übernehmen, maximal zwei Stunden täglich und mit Zustimmung der Eltern.

Für Jugendliche zwischen 15 und 18 gelten harte Grenzen, die kein Betrieb aushandeln kann:

  • Höchstens 8 Stunden täglich und im Schnitt 40 Stunden pro Woche. Neun Stunden sind nur zulässig, wenn dadurch ein längeres Wochenende entsteht.
  • Keine Überstunden unter 16 Jahren; ab 16 höchstens eine halbe Stunde täglich unter engen Voraussetzungen.
  • Mindestens 30 Minuten Pause, sobald die tägliche Arbeitszeit 4,5 Stunden überschreitet - und zwar innerhalb der ersten sechs Stunden.
  • 12 Stunden ununterbrochene Ruhezeit nach Arbeitsende.
  • Nachtruhe von 20 bis 6 Uhr. Ausnahmen gibt es unter anderem in der Gastronomie bis 23 Uhr.
  • Zwei zusammenhängende freie Kalendertage pro Woche, in der Regel inklusive Sonntag.

Samstagsjob: erlaubt, aber mit Ausgleich

Der klassische Schüler-Samstagsjob im Geschäft ist möglich, folgt aber eigenen Regeln. Grundsätzlich dürfen Jugendliche samstags nur bis 13 Uhr arbeiten, bei unerlässlichen Abschlussarbeiten bis 15 Uhr. Der Handel ist davon ausgenommen - dort sind längere Samstage zulässig, dafür greift die sogenannte Schwarz-Weiß-Regelung mit abwechselnd freien Samstagen. Wer an einem Samstag arbeitet, hat Anspruch auf einen Ersatzruhetag in derselben Woche.

Sonntagsarbeit ist für Jugendliche grundsätzlich verboten. Ausnahmen bestehen unter anderem in Gastronomie, Gesundheitseinrichtungen sowie in Unterhaltungs- und Sportbetrieben - also genau in jenen Branchen, die in Linz an Wochenenden ohnehin den meisten Bedarf haben.

Familienbeihilfe, Steuer, Geringfügigkeit

Drei Grenzen entscheiden darüber, ob vom Verdienten am Ende auch etwas bleibt - und sie werden regelmäßig verwechselt:

  • Geringfügigkeitsgrenze: 551,10 Euro pro Monat. Sie wurde laut WKO mit 1. Jänner 2026 erstmals nicht erhöht. Wer darunter bleibt, ist nur unfall-, nicht aber kranken- und pensionsversichert.
  • Zuverdienstgrenze für die Familienbeihilfe: 17.212 Euro zu versteuerndes Einkommen pro Kalenderjahr. Die jährliche Valorisierung ist für 2026 und 2027 ausgesetzt, der Betrag bleibt also gleich.
  • Steuerfreigrenze: Wer weniger als 14.769 Euro im Jahr verdient (Wert 2026; 2025 waren es 14.517 Euro), zahlt keine Lohnsteuer.

Der praktische Hebel liegt beim letzten Punkt. Wird in einzelnen Monaten Lohnsteuer abgezogen, weil der Monatsbezug hoch war, das Jahreseinkommen aber unter der Grenze bleibt, holt man sich das Geld über die Arbeitnehmerveranlagung zurück - rückwirkend für mehrere Jahre möglich. Für viele Ferialkräfte sind das ein paar hundert Euro, die sonst beim Finanzamt liegen bleiben.

Was am Ende auf der Abrechnung stehen muss

Der Ferialjob endet meist so, wie er begonnen hat: ohne viel Papier. Genau da entstehen die Probleme, mit denen die AK-Beratung jeden Herbst zu tun hat. Vier Punkte lohnen deshalb die Aufmerksamkeit.

Erstens die Anmeldung. Die Firma muss Sie ab dem ersten Arbeitstag bei der Österreichischen Gesundheitskasse zur Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung anmelden. Das ist kein Formalismus: Ohne Anmeldung gibt es im Krankheitsfall kein Krankengeld.

Zweitens der Urlaub. Auch wer nur vier Wochen arbeitet, erwirbt einen anteiligen Urlaubsanspruch. Wird er nicht verbraucht - und in einem Vier-Wochen-Job wird er praktisch nie verbraucht -, muss er am Ende zusätzlich zum Lohn ausbezahlt werden. Dasselbe gilt für das anteilige Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sofern der Kollektivvertrag Sonderzahlungen vorsieht.

Drittens die Aufzeichnungen. Schreiben Sie jeden Tag Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pausen mit. Wenn am Ende weniger überwiesen wird als vereinbart, sind diese Notizen das Beweismittel, mit dem die Arbeiterkammer offene Beträge nachfordern kann. Überstunden sind unter 18 Jahren zwar nicht zulässig - wurden sie trotzdem geleistet, müssen sie mit einem Zuschlag von mindestens 50 Prozent bezahlt werden.

Viertens die Endabrechnung. Sie muss übermittelt werden, und sie ist zu prüfen: Stunden inklusive allfälliger Überstunden, Zuschläge, anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Und ein Satz, der sich einprägen lohnt: Niemand muss eine Vereinbarung unterschreiben, die er nicht versteht - eine Verzichtserklärung schon gar nicht.

Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet übrigens automatisch mit dem vereinbarten Datum und kann grundsätzlich nicht früher beendet werden. Missachtet der Betrieb seine Pflichten grob - vertragsfremde Tätigkeiten, ausbleibende Bezahlung -, darf man vorzeitig austreten und behält trotzdem den Anspruch auf das Entgelt bis zum vereinbarten Ende. In so einem Fall ist der Anruf bei der Arbeiterkammer der erste Schritt, nicht der letzte.

Wo sonst noch gesucht wird

Ein zweiter Weg führt über die Betriebe im Süden und Osten der Stadt: Der Industriegürtel rund um Hafen und Chemiepark braucht im Sommer Urlaubsvertretungen in Produktion, Lager und Logistik - Stellen, für die meist 18 Jahre und Schichtbereitschaft verlangt werden, die dafür aber deutlich besser bezahlt sind als der klassische Ferialjob im Büro.

Neben den drei Großen bleibt in Linz das übliche Feld: Handel in der Landstraße und in den Einkaufszentren am Stadtrand, Gastronomie in der Altstadt und am Hafen, Veranstaltungsbetrieb rund um die Sommerfestivals, Zustell- und Lieferdienste. Wer ein konkretes Berufsfeld ansteuert, fährt mit einer Initiativbewerbung direkt beim Betrieb oft besser als über Jobbörsen - gerade in Gastronomie und Handel entscheidet der persönliche Eindruck.

Wenn es beim Job Streit gibt - offene Stunden, nicht ausbezahlte Zuschläge, ein seltsamer Vertrag -, hilft die Arbeiterkammer Oberösterreich kostenlos weiter. Die Zentrale liegt in der Volksgartenstraße 40, erreichbar unter +43 50 6906 0, geöffnet Montag bis Donnerstag von 7:30 bis 16 Uhr und Freitag bis 13:30 Uhr. Mit den Straßenbahnlinien 1, 2, 3 und 4 steigt man bei der Goethekreuzung aus. Der Rat gilt auch vor der Unterschrift: Einen Vertrag prüfen zu lassen, kostet nichts und dauert weniger lang als ein Sommer voller Ärger.

Studierende, die nicht nur einen Sommer, sondern das ganze Studienjahr über arbeiten wollen, finden die dafür passenden Modelle - von der geringfügigen Beschäftigung über Werkstudentenstellen bis zur Tutorenstelle an der JKU - im Beitrag zu den Jobs neben dem Studium in Linz. Wer erst nach Linz zieht, klärt vorher die Anmeldung und die übrigen Formalitäten; wie das läuft, steht bei den Amtswegen in Linz. Alle Beträge und Fristen: Stand August 2026.

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Die Johannes Kepler Universität Linz (JKU) wurde am 8. Oktober 1966 als Hochschule für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften gegründet und 1975 nach Johannes Kepler benannt. Mit rund 24.000 Studierenden die größte Universität Oberösterreichs, vier Fakultäten (SoWi, TNF, Rechtswissenschaften, Medizin seit 2014) und sechs Schools inklusive Linz Institute of Technology. Campus: 36 Hektar in Auhof.